Zielgruppe
Wiener Pflichtschüler:innen ab der 8. Schulstufe (MS, WMS, PTS, FMS, SPZ, ZIS).
Verantwortung
Erziehungsberechtigte, verantwortliche/r Betreuer:in im Betrieb nach Schulunterrichtsgesetz § 44a.
Versicherung
- Unfallversicherung: durch den Schulbesuch sichergestellt
- Krankenversicherung: durch die Mitversicherung bei den Erziehungsberechtigten
- Haftpflichtversicherung: über das BiWi durch Meldung der Schule
Wie kommt man zur BiWi - Haftpflichtversicherung?
Die Schule meldet dem BiWi die Individuellen Berufspraktischen Tage über das BiWi-Online-Service. Damit ist die BiWi-Haftpflichtversicherung sichergestellt. Eine Übermittlung der Schülerlisten ist nicht erforderlich. Die Daten müssen aber in der Schule aufbewahrt werden, damit sie im Versicherungsfall zur Verfügung stehen.
Geltungsbereich der BiWi-Haftpflichtversicherung
- Für Schüler:innen, die eine Schule in Wien besuchen.
- Für Berufsschnuppertage in Betrieben in Wien. In besonderen Ausnahmefällen und nach vorheriger Rücksprache mit der Bildungsdirektion Wien auch in Betrieben in Niederösterreich (Bestätigung im Versicherungsfall erforderlich).
- Ausschließlich für Berufsschnuppertage in (Ausbildungs-)Betrieben.
- Keine BiWi-Haftpflichtversicherung ist möglich für Berufsschnuppertage in Schulen (z. B. Volksschule, AHS, ORG, BMHS), schulähnlichen Einrichtungen (z. B. Musikschule), für Maßnahmen zur Unterstützung Jugendlicher beim Übertritt in die Berufsausbildung (z. B. Produktionsschulen, AusbildungsFit) sowie für Tagesstrukturen.