Zielgruppe
Wiener Schüler:innen einer BMHS oder AHS und Niederösterreichische Schüler:innen, die in einem Wiener Betrieb schnuppern, ab der 8. Schulstufe.
Verantwortung
Erziehungsberechtigte, verantwortliche/r Betreuer:in im Betrieb nach Schulunterrichtsgesetz § 44a.
Versicherung
- Unfallversicherung: durch den Schulbesuch sichergestellt
- Krankenversicherung: durch die Mitversicherung bei den Erziehungsberechtigten
- Haftpflichtversicherung: über das BiWi
Wie kommt man zur BiWi - Haftpflichtversicherung?
Die Vereinbarung für Berufsschnuppertage wird vollständig ausgefüllt und unterschrieben (Freistellung durch die Schule nicht vergessen!).
Spätestens zwei Werktage vor Beginn der Schnuppertage wird die Vereinbarung per Mail oder persönlich dem BiWi zur Kontrolle und Bestätigung übermittelt.
Geltungsbereich der BiWi-Haftpflichtversicherung
- Für Schüler:innen, die eine Schule in Wien besuchen und in einem Betrieb in Wien schnuppern. In besonderen Ausnahmefällen und nach vorheriger Rücksprache mit der Schulverwaltung auch in Betrieben in Niederösterreich (Bestätigung im Versicherungsfall erforderlich).
- Für Schüler:innen, die eine Schule in Niederösterreich besuchen und in einem Betrieb in Wien schnuppern.
- Ausschließlich für Berufsschnuppertage in (Ausbildungs-)Betrieben.
- Keine BiWi-Haftpflichtversicherung ist möglich für Berufsschnuppertage in Schulen (z. B. Volksschule, AHS, ORG, BMHS), schulähnlichen Einrichtungen (z. B. Musikschule), für Maßnahmen zur Unterstützung Jugendlicher beim Übertritt in die Berufsausbildung (z. B. Produktionsschulen, AusbildungsFit) sowie für Tagesstrukturen.