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Private Schnuppertage in der schulfreien Zeit

Berufsschnuppern außerhalb der Unterrichtszeit

Berufsschnuppern außerhalb der Unterrichtszeit (z.B. Ferien), von Schülerinnen und Schülern und deren Erziehungsberechtigten organisiert. 

Zielgruppe

Schüler:innen ab der 8. Schulstufe, die eine Schule in Wien oder Niederösterreich besuchen.

Verantwortung

Erziehungsberechtigte und verantwortliche/r Betreuer:in im Betrieb.

Versicherung

  • Unfallversicherung: durch den Schulbesuch sichergestellt
  • Krankenversicherung: durch die Mitversicherung bei den Erziehungsberechtigten
  • Haftpflichtversicherung: über das BiWi (muss persönlich beantragt werden)

Hinweis

  • Die gesetzliche Unfallversicherung für Berufsschnuppertage gilt erst ab Beginn des 8. Schuljahres. In den Sommerferien nach der 3. Klasse (= 7. Schulstufe) gilt der Unfallversicherungsschutz nur für Schüler:innen, die in der 3. Klasse bereits in ihrem persönlichen 8. Schuljahr waren (z. B. wegen einer Klassenwiederholung). Für Jugendliche, die in der 3. Klasse in ihrem 7. Schuljahr waren, gilt der Unfallversicherungsschutz erst ab Beginn der 4. Klasse (ab 1. September).
  • Bei einem Schulwechsel nach Vollendung der Schulpflicht (z. B. von der 4. Klasse AHS/MS im 9. Schuljahr in eine PTS/FMS, ORG, BMHS) besteht während der Sommerferien kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz durch die AUVA! Noch schulpflichtige Jugendliche unterliegen auch bei einem Schulwechsel während der Sommerferien der gesetzlichen Schülerunfallversicherung (z. B. nach der 4. Klasse AHS/MS im 8. Schuljahr in eine PTS/FMS, ORG, BMHS).

Wie kommt man zur BiWi - Haftpflichtversicherung?

Die Vereinbarung für Berufsschnuppertage wird vollständig ausgefüllt und unterschrieben (Telefonnummer für allf. Rückfragen nicht vergessen!).

Spätestens zwei Werktage vor Beginn der Schnuppertage wird die Vereinbarung per Mail oder persönlich dem BiWi zur Kontrolle und Bestätigung übermittelt.

Geltungsbereich der BiWi-Haftpflichtversicherung

  • Für Schüler:innen, die eine Schule in Wien besuchen und in einem Betrieb in Wien oder Niederösterreich schnuppern.
  • Für Schüler:innen, die eine Schule in Niederösterreich besuchen und in einem Betrieb in Wien schnuppern.
  • Ausschließlich für Berufsschnuppertage in (Ausbildungs-)Betrieben.
  • Keine BiWi-Haftpflichtversicherung ist möglich für Berufsschnuppertage in Schulen (z. B. Volksschule, AHS, ORG, BMHS), schulähnlichen Einrichtungen (z. B. Musikschule), für Maßnahmen zur Unterstützung Jugendlicher beim Übertritt in die Berufsausbildung (z. B. Produktionsschulen, AusbildungsFit) sowie für Tagesstrukturen.