Während der Sommermonate können engagierte Schüler:innen die Aufgaben und Tätigkeiten der WKO Steiermark in verschiedenen Organisationseinheiten in Graz und den Regionalstellen kennenlernen.
Nutzen Sie Ihre Chance auf einen abwechslungsreichen Sommerjob und bewerben Sie sich jetzt.
Fragen & Antworten
Wann kann ich ein Ferialpraktikum an der WKO Steiermark machen?
Ferialpraktika sind jeweils für 4 Wochen im Juli oder August möglich.
- Turnus 1: Woche 1-4 der steirischen Schulferien
- Turnus 2: Woche 5-8 der steirischen Schulferien
Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen?
- Vollendung des 15. Lebensjahrs (ab dem 15. Geburtstag)
- Vollendung der Schulpflicht (9 Schuljahre)
- Vollständige Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Motivationsschreiben und letztes Zeugnis)
- Neugier, Motivation und Interesse
Gibt es auch Praktikumsplätze für Studierende?
- Für JUS-Studierende bieten wir Ferialpraktika im Rechtsservice (1 Monat) und Sofortservice (2 Monate, mind. 5. Semester) an.
- VWL-Studierende haben die Möglichkeit ein Praktikum am Institut für Wirtschafts- und Standortentwicklung zu absolvieren.
Bis wann kann ich mich bewerben?
Sie können sich bis 31. Jänner des geplanten Einsatzjahres bewerben. Bewerbungen, die uns nach diesem Zeitraum erreichen, werden nicht berücksichtigt.
Erhalte ich eine Praktikumsentschädigung?
Je nach Ausbildung erhalten Sie eine Praktikumsentschädigung von ca. € 1.000,-
Welche Bewerbungsunterlagen benötige ich?
Vollständige Bewerbungsunterlagen enthalten
- Lebenslauf
- Motivationsschreiben mit Angabe von Wunschzeitraum und Einsatzort (Graz oder ggfs. Regionalstelle)
- Letztes Zeugnis
Wann und wie werden die Praktikumsplätze vergeben?
Die Einteilung der Ferialpraktika erfolgt nach Eignung und Verfügbarkeit der Plätze im Februar/März des Einsatzjahres.