Im Bundesland Salzburg gibt es für Lehrlinge derzeit keine Anträge für die Anmeldung zur Lehrabschlussprüfung.
Ausnahme: außerordentliche Zulassung, Lehrlinge aus anderen Bundesländern!
Dem Lehrling, mit einem Lehrvertrag und Lehrbetrieb im Bundesland Salzburg, wird im letzten Lehrjahr automatisch von der Lehrlingsstelle ein Zahlschein zur Entrichtung der Prüfungsgebühren per Post zugeschickt.
Mit der Einzahlung ist der Lehrling für die Prüfung angemeldet und wird bei der Terminplanung/-vergabe berücksichtigt und fristgerecht eingeladen.
Hinweis: Die Einteilung zur Lehrabschlussprüfung erfolgt durch die Lehrlingsstelle. Der Prüfungstermin richtet sich grundsätzlich nach Ihrem Lehrzeitende (frühestens 10 Wochen vorher) bzw. dem Einzahlungsdatum. Der Bescheid wird dem Lehrling spätestens 3 Wochen vor dem Prüfungstermin per Post zugeschickt. Dieser Bescheid ist dem Lehrbetrieb unverzüglich vorzulegen.
Weitere Auskünfte erhalten Sie in der Lehrlingsstelle Salzburg unter 0662/88 88 – DW 277/ 375/ 376/ 377
Wirtschaftskammer Salzburg
Lehrlingsstelle
Julius-Raab-Platz 2a, 5027 Salzburg
T 0662/88 88 – 320