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Barrierefreiheitserklärung Gründerservice

Die Wirtschaftskammern Österreichs sind bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website: https://www.gruenderservice.at (inklusive Unternehmertest, Mindestumsatzrechner und Gründerguide).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Websites sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

  • Videos (Untertitel aufgezeichnet): Videos werden über externe Hostingprovider (Youtube, Vimeo) eingebunden. Für einige aufgezeichnete Videos fehlen die Untertitel, sodass die gesprochenen Inhalte für gehörlose Benutzer nicht zur Verfügung stehen. Somit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.2 (Untertitel aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir planen bei der Produktion neuer Videos verstärkt Untertitel bereitzustellen.
  • PDF und andere Office Dokumente: 
    Viele PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt.Wir planen für viele PDF-Dokumente eine Umstellung auf Web-Formular-Lösungen bzw. für neu erstellte PDF-Dokumente eine barrierefreie Produktion. Für ältere nicht-barrierefreie Dokumente ist derzeit keine umfassende Änderung geplant. Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Dokumenten haben. Wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf und tauschen die Dokumente in Folge aus beziehungsweise ergänzen diese um barrierefreie Alternativen.
  • Auf der Startseite ist die Ansteuerung der Phasen und entsprechender Unterpunkte über die vier Dropdowns im mittleren Bereich über Tastatur nicht möglich. Somit ist das Kriterium 2.1.1 (Tastatursteuerung) nicht erfüllt.
  • Aufgrund des Designs der Seite ist der Kontrast zwischen blauem Text und weißem Hintergrund an vielen Stellen (und beim Summary vom Unternehmertest) nicht ausreichend (Kriterium 1.4.3).
  • Bei der Feedbacklasche am rechten Rand fehlt ein Label und sie ist über die Tastatur nicht ansteuerbar (Kriterium 2.1.1)
  • Im Bereich Beratung und Kontakt fehlt das Label bei der Bundeslandauswahl (Kriterium 3.3.2).
  • Bei der Suche fehlt das Label für das Suchfeld (Kriterium 2.4.6).
  • Der Cookiebanner liegt in einem Modalfenster, das via Tastatur nicht optimal benutzbar ist. Es fehlt der Fokustrap für das Modalfenster, damit man erst nach dem Schließen des Modalfensters wieder auf der übrigen Seite weiter navigieren kann. Somit ist das Kriterium 2.1.1 (Tastatursteuerung) nicht erfüllt. Eine Behebung ist für eine der nächsten Einspielungen geplant.
  • Bei Filterfunktionen (z.B. Unternehmertest) kommt das jQuery Plugin "Chosen" zum Einsatz, bei dem es zu Problemen bei der korrekten Darstellung von Labels (WCAG Erfolgskriterium 3.3.2) kommt.
  • Beim Unternehmertest und beim Gründerguide ist das jQuery Plugin „Chosen“ nicht per Tastatur zugänglich. Beim Mindestumsatzrechner sind der Inhalt im Accordion und der Button „PDF-Anzeige“ nicht per Tastatur zugänglich. (WCAG Erfolgskriterium 2.1.1)
  • Beim Mindestumsatzrechner und Gründerguide fehlen die Bypass Blocks (WCAG Erfolgskriterium 2.4.1).
  • Der Keyboard-Fokus-Indikator (diverse Inputfelder, Buttons und Controls) ist beim Unternehmertest, Mindestumsatzrechner und Gründerguide kaum wahrnehmbar (WCAG Erfolgskriterium 2.4.7).

b) Unverhältnismäßige Belastung

  • Videos (Audiodeskription aufgezeichnet): Die Bereitstellung der geforderten Audiobeschreibungen können wir für die Vielzahl an Videos nicht leisten. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir sind der Ansicht, dass die Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde. 

c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

  • Live-Videos sind nicht untertitelt. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 1.2.4 (Untertitel live) nicht erfüllt. Live-Videos sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Es ist nicht geplant, Live-Videos zu untertiteln.
  • Im Bereich Beratung und Kontakt werden interaktive Landkarten über eine externe Schnittstelle eingebunden. Eine adäquate Transkription ist nicht machbar.
  • Inhalte von Dritten, beispielsweise Studien oder Präsentationsmaterialien von externen Vortragenden, die nicht im Einflussbereich der Wirtschaftskammer liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 21.9.2020 erstellt. An diesem Tag wurden in einem Selbsttest die folgendenen Templates geprüft: Startseite, Kategorien-Startseite, Artikelseite, Kontaktseite, Veranstaltungsseite.

Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 03.10.2023 aktualisiert.

Feedback und Kontaktmöglichkeiten

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei sind uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen.
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

  • Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an barrierefreiheit@wko.at
  • Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen. 
Kontaktformular der Beschwerdestelle

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen. 
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren