Bei den Vereinbarungen für individuelle Berufsschnupperaktivitäten werden ab 2023 vom BiWi keine Sozialversicherungsnummern der Jugendlichen mehr erhoben. Ab diesem Zeitpunkt verwenden Sie bitte die neuen Vereinbarungen, die Sie ab Jänner 2023 auf unserer Website herunterladen können.
Betroffen davon sind:
- Individuelle Berufs(bildungs)-orientierung
- Berufsschnuppern außerhalb der Unterrichtszeit
- Berufsschnuppern nach der Schulpflicht und ohne aufrechten Schulbesuch
Beim Berufsschnuppern nach der Schulpflicht muss jedoch bei der Übermittlung der vom BiWi bestätigten Vereinbarung an die AUVA unbedingt eine Kopie der E-Card des Volontärs/der Volontärin beigelegt werden.
» Übersicht zu den verschiedenen Varianten des Berufsschnupperns und Detailinfos